Berechnen Sie, wann und wie Ihre Miete höchstens steigen darf

Mietpreisbremse-Rechner

Die Mietpreisbremse wurde 2026 eingeführt, um Mieterhöhungen in Zeiten hoher Inflation zu begrenzen. Kurz gesagt: Der Hauptmietzins (Netto-Betrag ohne Betriebskosten) darf höchstens einmal jährlich im April erhöht werden. Bei einer Jahresinflation über 3 % darf diese nur teilweise an die Mieter:innen weitergegeben werden.

Mit diesem Rechner können Sie berechnen, wie hoch Ihr Mietzins nach der Mietpreisbremse maximal steigen darf.

* Pflichtfelder müssen befüllt werden.
Welche Art von Mietverhältnis trifft auf Sie zu? *
Hilfe zu Genossenschaftswohnung
Hilfe zu Mietverhältnis Typ I
Hilfe zu Mietverhältnis Typ II
Hilfe zu Mietverhältnis Typ III
Hilfe zu ich weiß es nicht
Hinweis: Eine genaue Erklärung zu den Arten von Mietverträgen finden Sie in diesem Artikel.
Maßgeblicher Zeitpunkt (Mietvertragsabschluss oder Zeitpunkt der letzten Indexveränderung):
Aktueller Hauptmietzins (ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer):